Tarifrunde Deutschen Post AG

Erneute Warnstreiks in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Post AG ruft ver.di Freitag und Samstag erneut zu Warnstreiks auf.
27.01.2023
Erneute Warnstreiks in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Tarifrunde Deutschen Post AG


Aufgerufen sind seit der Frühschicht die Beschäftigten im Bereich der Zustellung in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Im Norden bleiben damit Freitag und Samstag insgesamt über 2 Million Postsendungen unbearbeitet.  

  • Von den Warnstreiks betroffen sind in Hamburg die Standorte Altona, Bergedorf, Harburg, Lüneburg, Neugraben, Tostedt und Nenndorf. 
  • In Schleswig-Holstein finden die Arbeitsniederlegungen u.a. in Lübeck, MechZB Lübeck, Neumünster, Wankendorf, Tellingstedt, Husum, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, MechZB Kiel, Kiel West, Stormanstraße, Kiel-Elmschenhagen, Kiel-Friedrichsort, Kiel-Wik, Kiel Suchsdorf, Postfach Kiel, Marne, Tornesch, MechZB Tornesch, Eckernförde, Bad Schwartau, Bad Oldesloe, Nahe, Mölln, Ratzeburg, Pansdorf und Kücknitz statt. 
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind von den Warnstreiks u.a. Roggentin, Stralsund, Teterow, Greifswald, Prenzlau, Güstrow, Malchow, Tessin, Mirow, Wendorf, Schwerin, Parchim, Ludwigslust, Neuhaus, Hagenow und Perleberg betroffen. 

Hintergrund der Arbeitsniederlegungen

Bei der zweiten Tarifverhandlungsrunde für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten der Deutschen Post AG sind Arbeitgeber und ver.di ohne Ergebnis auseinandergegangen. Die Arbeitgeber sind bislang nicht bereit, den Reallohnverlust und die Inflation auszugleichen. 

ver.di fordert eine Entgelterhöhung von 15 Prozent sowie eine Erhöhung der Vergütung der Auszubildenden und dual Studierenden um 200 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Darüber hinaus soll die Postzulage für die verbeamteten Postbeschäftigten fortgeschrieben werden. Sie ist eine postspezifische Form der Sonderzahlung für Bundesbeamte.

 

Online-Petition

H&M muss sein öffentliches Versprechen zu konstruktiven Arbeitsbeziehungen einhalten!
© ver.di