Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz

ver.di und DGB beziehen Stellung

21.06.2018

Der Bund hat den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2018–2020 vorgelegt. Das Tarifergebnis wird zeit- und wirkungsgleich übertragen. Ein klarer Erfolg für ver.di: Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte dies dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske im Zuge der Tarifverhandlungen zugesagt. Ab Herbst können die Betroffenen mit Abschlagszahlungen rechnen. ver.di brachte darüber hinaus die Themen Arbeitszeit und Wohnungsfürsorge in die Debatte ein.

Am 20. Juni 2016 fand auf Einladung des Bundesministeriums des Innern das offizielle Beteiligungsgespräch zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 (BBVAnpG 2018-2020) mit den Gewerkschaften statt. Das Bundesinnenministerium wurde durch Staatssekretär Teichmann vertreten. Die Delegation des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde von der stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden Elke Hannack angeführt. ver.di war durch seinen Bundesbeamtensekretär Nils Kammradt und den für Besoldung zuständigen Gewerkschaftssekretär Christian Hoffmeister vertreten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund grundsätzlich entsprechend der Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen vom 17. April 2018 wie folgt angehoben werden:

  • rückwirkend zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent,
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

Zudem sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen bis Besoldungsgruppe A 6 in diesem Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro erhalten. Die Anwärterbezüge sollen rückwirkend zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro erhöht werden.

Wie bereits in ihrer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom 4. Juni 2018 begrüßten DGB und ver.di, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Tarifergebnis auf Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und –empfänger des Bundes zeit- und wirkungsgleich übertragen wird. Damit löst Bundesinnenminister Seehofer eine entsprechende Zusage ein, die er bereits in den Tarifverhandlungen gegenüber dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske gemacht hatte. Betroffen sind rund 340.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes. Dazu kommen etwa 80.000 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen.

Arbeitszeit und Wohnungsfürsorge weitere Themen
Dennoch brachten die ver.di-Vertreter auch einzelne Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf zur Sprache: ver.di kritisiert, dass von der tariflichen Anpassung zum 1. März 2018 0,2 Prozentpunkte abgezogen werden, um die einge-sparten Mittel der Versorgungsrücklage zuzuführen. Ursprünglich war gesetzlich geregelt, dass der Abzug für die Versorgungsrücklage mit dem Jahr 2017 endet. 2016 wurde eine Fortführung bis in das Jahr 2024 beschlossen. ver.di und der DGB haben dies bereits damals als eklatanten Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten und als dauerhafte Abkehr vom Prinzip der Übertragung der Tariferhöhungen auf die Besoldung bewertet. Angesichts sprudelnder Staatseinnahmen ist der Abzug unnötig. Die Mittel für den Aufwuchs der Versorgungsrücklage könnten genauso gut aus dem Haushalt genommen werden.

Weiterhin hat ver.di im Gespräch auch Maßnahmen im Sinne einer beschäftigtenfreundlicheren Arbeitszeitgestaltung gefordert. Die Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes an das tarifliche Niveau von 39 Stunden ist nach Auffassung von ver.di und DGB überfällig. Dies würde dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und deren Interesse an einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben dienen und wäre außerdem ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.

Darüber hinaus hat ver.di gefordert, die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse auch außerhalb von Besoldung und Arbeitszeit zu verbessern. Gerade für den mittleren Dienst sei angemessener Wohnraum in Ballungsgebieten nahezu unerschwinglich geworden. Für große Beschäftigungsbereiche wie den Zoll müsse daher die im Koalitionsvertrag angekündigte Wohnungsfürsorge auch umgesetzt werden.

Zeitliche Umsetzung
Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 4. Juli 2018 be-schließen. Das BBVAnpG 2018-2020 tritt erst mit Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag in Kraft. Mit dem Kabinettsbeschluss wird der Weg für Abschlagszahlungen freigemacht, damit die Bezüge bereits vor dem Inkrafttreten gezahlt werden können. Die Abschlagszahlungen sollen laut Bundesinnenministerium ab Herbst 2018 erfolgen. Für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen sind Abschlagszahlungen zum gleichen Zeitpunkt angekündigt.

Einsatz lohnt sich!
Positiv bleibt aus ver.di-Sicht festzuhalten: ver.di hat einerseits erfolgreich in den Tarif- und Besoldungsverhandlungen die Interessen der Tarifbeschäftigten und der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen vertreten. Der Bundesinnenminister hat seine Zusage gegenüber ver.di zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses eingehalten. Ab Herbst werden die Kolleginnen und Kollegen in den Genuss deutlich höherer Besoldungs- und Versorgungsleistungen kommen.